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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

1. Geltung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge von Olymp Gym, Mouchsin Deli,
Peter-Händel-Straße 7, 91334 Hemhofen (im Folgenden „Fitnessstudiobetreiber“) über die Nutzung des Fitnessstudios
Olymp Gym.
1.2 Der Fitnessstudiobetreiber wird diese AGB bei Vertragsabschlüssen beifügen.
1.3 Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudiobetreiber abgeschlossenen Fitnessvertrages zur
Betretung und Benutzung des Fitnessstudios berechtigt sind.
1.4 Der Fitnessstudiobetreiber ist berechtigt, Details über Verhaltensregeln im Fitnessstudio, Hygienemaßnahmen und den
Betrieb der zur Verfügung gestellten Einrichtungen in einer Hausordnung bekannt zu geben.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied kommt durch Unterzeichnung des Fitnessvertrages im
Fitnessstudio zustande.
2.2 Online-Anmeldungen: Der Vertrag kommt zustande, wenn das Mitglied das Online-Anmeldeformular ausfüllt und
absendet. Das Fitnessstudio bestätigt den Vertragsabschluss per E-Mail.
2.3 Bei Vertragsabschluss im Studi wird dem Mitglied eine Kopie des Fitnessvertrages ausgehändigt oder nachträglich per Mail zugeschickt.
2.4 Die Mitgliedschaft beginnt mit dem im Vertrag angegebenen Datum.
2.5 Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahren) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
abgeschlossen werden.
2.6 Olymp Gym behält sich das Recht vor, Verträge abzulehnen.
3. Widerrufsbelehrung
3.1.1 Für Online-Vertragsschlüsse gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Fernabsatzverträge.
3.1.2 Das Mitglied hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt
vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
3.1.3 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss das Mitglied das Fitnessstudio mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post, E-Mail)
über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
3.1.4 Folgen des Widerrufs
3.1.5 Wenn das Mitglied diesen Vertrag widerruft, hat das Fitnessstudio alle Zahlungen, die das Fitnessstudio vom Mitglied erhalten hat,
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass das Mitglied eine andere Art der
Lieferung als die vom Fitnessstudio angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen
vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Fitnessstudio eingegangen
ist.
3.1.6 Nutzung des Fitnessstudios
3.1.7 Ab dem Zeitpunkt, an dem das Mitglied das Fitnessstudio betritt, haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der
Widerrufsfrist beginnen soll. So ist das Mitglied verpflichtet, anteilig für die bereits genutzten Tage zu zahlen. Die Berechnung erfolgt
auf Basis des monatlichen Mitgliedsbeitrags, geteilt durch die Anzahl der Tage im Monat.
4. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
4.1 Art und Umfang der Leistungen nach dem Fitnessvertrag sowie angebotenen Zusatzleistungen, falls vereinbart.
4.2 Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.
4.3 Weitere Leistungen können gegen zusätzliches Entgelt in Anspruch gewonnen werden.
4.4 Sofern der Fitnessstudiobetreiber freiwillig unentgeltliche Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, begründet dies keine
Verpflichtung, diese dauerhaft bereitzustellen und keinen Anspruch des Mitglieds, diese nutzen zu können.
4.5 Der Fitnessstudiobetreiber wird unentgeltliche Zusatzleistungen als solche kenntlich machen und behält sich vor, diese
ganz oder teilweise einzustellen.
5. Nutzung des Fitnessstudios
5.1 Öffnungszeiten
5.1.1 Montag-Sonntag: 06:00 – 00:00 Uhr
An Feiertagen können die Öffnungszeiten abweichen.
5.1.2 Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich dadurch die tägliche Öffnungszeit im Vergleich
zu den im Fitnessvertrag zu Grunde liegenden Öffnungszeiten um nicht mehr als eine Stunde ändert und die
wöchentliche Gesamtöffnungszeit dadurch nicht gemindert wird. Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind
durch Aushang im Fitnessstudio zumindest vierzehn Tage vor Wirksamwerden zu verkündigen.
5.2 Zutrittsgewährung
5.2.1 Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios und dessen Einrichtungen gemäß des
Fitnessvertrages während der Öffnungszeiten berechtigt.
5.2.2 Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit gültiger Mitgliedschaft und dem persönlichen Transponder
möglich. Begleitpersonen ist der Zutritt zum Fitnessstudio nur mit Zustimmung des Betreibers auf Anfrage
genehmigt. Im Notfall ist der Feuerwehr oder dem Rettungsdienst die Tür zu öffnen.
5.2.3 Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Zutrittsgewährung ohne seinen Transponder.
5.2.4 Der Verlust des Transponders ist unverzüglich anzuzeigen. Ein Ersatz-Transponder wird nach Terminvereinbarung
ausgehändigt.
5.2.5 Bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung des Transponders ist eine Neuausstellung erforderlich und eine
Aktivierungsgebühr von 5 Euro fällig.
5.2.6 Das Mitglied bestätigt, dass keinem Dritten unberechtigt Zutritt gewährt wird. Überlässt das Mitglied den
Transponder einem Dritten, oder gewährt einem Dritten unberechtigt Zutritt, ist es zur Zahlung eines
pauschalisierten Schadensersatzes je Verstoß von 200 Euro verpflichtet.
5.2.7 Tieren ist der Zutritt zum Fitnessstudio nicht gestattet.
5.2.8 Der Thekenbereich darf von Mitgliedern nicht betreten werden, außer zur Nutzung des Erste-Hilfe-Kastens/des
Feuerlöschers oder nach Erlaubnis des Fitnessstudiobetreibers.
5.2.9 Alkoholisierten Mitgliedern, sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder
Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
5.2.10 Das Mitbringen von Waffen, der Konsum von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln
sowie nicht zugelassenen leistungssteigernden Mitteln in und vor den Räumlichkeiten ist untersagt.
5.2.11 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass im Fitnessstudio kein Anspruch auf Anwesenheit von Trainern,
Betreuungs- und/oder Aufsichtspersonen während der Öffnungs- und Beratungszeiten besteht. Eine persönliche
Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Trainings-Hilfestellungen ist eine freiwillige Leistung des
Fitnessstudiobetreibers und ist nur per Terminabsprache möglich.
5.3 Hygienevorschriften
5.3.1 Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit
Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat ein Handtuch mitzuführen, welches auf den
Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen abzuhalten.
5.3.2 Das Mitbringen und der Verzehr von Speisen ist untersagt.
5.3.3 Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu
entsorgen.
5.4 Sicherheitsvorschriften
5.4.1 Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist
verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und
Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen
Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist das Mitglied verpflichtet, sich über dessen
korrekte Nutzung zu informieren.
5.4.2 Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.
5.4.3 Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht
im Fitnessstudio zurückgelassen werden.
5.4.4 Der Eingangs- und Trainingsbereich ist videoüberwacht. Die Aufnahmen werden nur für einen kurzen Zeitraum
gespeichert und anschließend wieder gelöscht. Die Aufnahmen werden lediglich zur Sicherheit des Fitnessstudios,
des Betreibers, der Angestellten und der Mitglieder verwendet und nicht veröffentlicht.
5.4.5 Im Brandfall sind die Mitglieder verpflichtet, die Feuerwehr zu kontaktieren.
5.4.6 Ein Feuerlöscher befindet sich hinter der Theke
5.5 Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
5.5.1 Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen und
zu verhindern.
5.5.2 Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung
zulässig.
5.5.3 Im Falle von Verletzung anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu
ergreifen und Erste Hilfe zu leisten. Der Zugang zum Erste Hilfe Kasten im Thekenbereich ist hierfür gestattet.
5.6 Sonstiges
5.6.1 Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen,
Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer
Mitglieder zu verhindern, können der Fitnessstudiobetreiber und seine Mitarbeiter Verhaltensanweisungen erteilen.
Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Mitglieder, die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können
für eine angemessene Dauer des Fitnessstudios verwiesen werden.
5.6.2 Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbständiger Gewerbeausübungen im Fitnessstudio, wie etwa
entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf einer vorigen, individuellen
Vereinbarung mit dem Fitnessstudiobetreiber. Coachings/Personaltrainings die nicht von Olymp Gym durchgeführt
werden, sind im Studio untersagt. Dies gilt auch für Online-Coachings.
5.6.3 Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen.
Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen
Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten
auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt
aufzusuchen.
5.6.4 Der Fitnessstudiobetreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hierzu verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch
mit Trainingsempfehlung durchführen. Jegliche Empfehlungen des Fitnessstudiobetreibers und seiner Mitarbeiter
spiegeln deren subjektive Einschätzung wider; die Auswahl des entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets
allein dem Mitglied und liegt in dessen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder
therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein
Rechtsanspruch.
6. Entgelt
6.1 Mitgliedsbeitrag
6.1.1 Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrags ist jeweils am 01. des Monats im Voraus zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt per
Lastschrift.
6.1.2 Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
6.1.3 Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn Sie am Fälligkeitstag veranlasst worden ist.
6.1.4 Der Fitnessstudiobetreiber kann die Verwaltung, den Einzug und Mahnwesen von Mitgliedsbeitragszahlungen durch
einen Drittanbieter veranlassen.
6.1.5 Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Fitnessstudiobetreiber berechtigt, angemessene Verzugszinsen und
Mahngebühren zu erheben.
6.1.6 Befindet sich das Mitglied mit einem Gesamtbetrag, der den geschuldeten Mitgliedsbeiträgen für 2 Monate
entspricht, in Verzug, ist der Fitnessstudiobetreiber berechtigt, die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit fällig
zu stellen. Anderweitige Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben davon unberührt.
6.1.7 Bei Entzug des SEPA-Lastschriftmandats wird der jährlich im Voraus zu entrichtende Betrag abzüglich der schon
eingezogenen Zahlungen fällig.
6.1.8 Befindet sich das Mitglied 2 Monate im Zahlungsverzug, kann der Fitnessstudiobetreiber dem Mitglied den Zugang
mit dem Transponder sperren. Der Zutritt wird dem Mitglied nach Ausgleich der offenen Forderungen wieder
ermöglicht.
6.1.9 Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom statistischen
Bundesamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex (Basisjahr 2022) oder ein an seine Stelle tretender Index.
Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl
nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten
nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene
Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des
neuen Spielraums zu bilden hat. Der sich neu ergebende Mitgliedsbetrag ist kaufmännisch auf volle 10 Cent zu
runden.
7. Vertragsdauer und Beendigung des Vertrages
7.1 Vertragsdauer
7.1.1 Die Vertragsdauer wird bei Abschluss des Vertrages bestimmt.
7.2 Kündigung
7.2.1 Der Mitgliedsvertrag ist unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen ordentlich kündbar.
7.2.2 Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigung beim Fitnessstudiobetreiber maßgeblich.
7.2.3 Jede Kündigung ist schriftlich oder elektronisch zu erfolgen.
7.2.4 Es kann auch der Kündigungsbutton auf der Homepage von Olymp Gym genutzt werden.
7.2.5 Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit
und ohne an Kündigungsfristen gebunden zu sein – kündigen, wenn:
7.2.5.1 das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag
trotz einer Nachfristsetzung von 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;
7.2.5.2 das Mitglied wiederholt und trotz erfolgter Abmahnung gegen die Vorschriften zur Nutzung des
Fitnessstudios verstößt. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn ein Mitglied infolge der Verletzung
dieser AGB schuldhaft die Gesundheit einer anderen Person gefährdet oder eine andere Person verletzt hat;
7.2.5.3 das Mitglied im Fitnessstudio gerichtlich strafbare Handlungen setzt.
7.2.6 Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit –
vorübergehend aussetzen, wenn:
7.2.6.1 das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird; ein
entsprechender Nachweis ist dem Fitnessstudiobetreiber durch ein fachärztliches Attest unverzüglich zu
bescheinigen
7.2.6.2 das Mitglied nach Abschluss des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt. Im Falle der
Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes erforderlich. Der Nachweis ist
umgehend nach Bekanntwerden des Hinderungsgrundes anzuzeigen.
7.2.7 Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des
Fitnessvertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden.
Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch, kommt es zu keiner
Befreiung von der Zahlungspflicht.
7.2.8 Die Mitgliedschaft verlängert sich um die Dauer der Aussetzung. Das Ende der Verhinderung ist dem
Fitnessstudiobetreiber unverzüglich anzuzeigen. Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen
nach dem Ende der Schwangerschaft.
8. Betriebsunterbrechungen
8.1 Kurzzeitige Unterbrechungen
8.1.1 Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessstudios sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß
von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese
Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Fitnessstudio bekanntzumachen.
Ungeachtet dessen, hat der Fitnessstudiobetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu
beschränken.
8.2 Längere Unterbrechungen
8.2.1 Für länger dauernde Betriebsunterbrechung wird die Mitgliedschaft um das Ausmaß der Betriebsunterbrechung
verlängert. Nach Wahl des Mitglieds kann auch der anteilige Mitgliedsbeitrag rückerstattet bzw. gutgeschrieben
werden.
9. Schlussbestimmungen und Sonstiges
9.1 Schlussbestimmungen
9.1.1 Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche
Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Fitnessstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name,
Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.
9.1.2 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen
unberührt.
9.2 Sonstiges
9.2.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist
Deutsch.
9.2.2 Gegenüber Mitgliedern, die in Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in
Deutschland beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in
dessen Sprengel der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.
9.2.3 Verstöße gegen die Hausordnung von Olymp Gym können zu einem Hausverbot führen. Die Hausordnung ist
Bestandteil des Mitgliedsvertrages und dient der Sicherheit und dem Wohlbefinden aller Mitglieder.
9.2.4 Im Falle eines Hausverbots bleibt das Mitglied verpflichtet, die Mitgliedsbeiträge bis zum Ende der
Vertragslaufzeit zu zahlen. Das Hausverbot entbindet das Mitglied nicht von seinen vertraglichen
Zahlungsverpflichtungen.
9.2.5 Das Mitglied hat das Recht, gegen das verhängte Hausverbot schriftlich Einspruch zu erheben. Der Einspruch ist
innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Hausverbots einzureichen. Olymp Gym wird den Einspruch prüfen
und dem Mitglied schriftlich mitteilen, ob das Hausverbot aufrechterhalten oder aufgehoben wird.
9.2.6 Bei Nichteinhaltung der Hausordnung kann Olymp Gym neben dem Hausverbot auch Vertragsstrafen in Höhe des
Aufwandes erheben. Die Hausordnung ist im Studio immer ersichtlich ausgehängt, das Mitglied ist verpflichtet,
sich selbstständig über die Hausordnung zu informieren.